Rechtsanwältin für Familienrecht Reich-Brinkmann

Wenn danach von der Einkommenssumme nichts mehr übrig bleibt, werden Sie VKH ohne Ratenzahlung gewährt bekommen. Wenn doch, können Sie aus nachfolgender Tabelle ablesen, welche Ratenhöhe Ihnen maximal 48 Monate lang auferlegt wird; höchstens so lange bis die Verfahrenskosten beglichen sind:

bis Ratenhöhe
15,00 € 0,00€
50,00 € 15,00 €
100,00 € 30,00 €
150,00 € 45,00 €
200,00 € 60,00 €
250,00 € 75,00 €
300,00 € 95,00 €
350,00 € 115,00 €
400,00 € 135,00 €
450,00 € 155,00 €
500,00 € 175,00 €
550,00 € 200,00 €
600,00 € 225,00 €
650,00 € 250,00 €
700,00 € 275,00 €
750,00 € 300,00 €

Bringen Sie zur Besprechung Belege zu Ihrem Einkommen und Ihren Ausgaben, wie oben ausgeführt, mit und wir können direkt Ihre Berechtigung überprüfen.