Lohnpfändung
Wenn Sie wissen möchten auf welchen Betrag Ihres Verdienstes Sie heruntergepfändet werden können, so schauen Sie in dieser Tabelle nach.
Tabelle Lohnpfändung:
www.akademie.de/dateien/tipps/27402_Pfaendungstabelle.pdf
Entscheidend kommt es darauf an, wie vielen unterhaltsberechtigten Personen Sie Unterhalt zahlen.
Sollten unterhaltsberechtigte Personen, z. B. getrenntlebende Ehefrau und Kinder eine Vollstreckungsmöglichkeit (z. B. aus einem Beschluss, einem Vergleich oder einer Verpflichtungsurkunde) haben, so gilt obige Tabelle nicht. Diesbezüglich gelten verschärfte Pfändungsgrenzen.
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