Kosten
Viele Menschen haben Angst vor den Scheidungskosten und sind dann wiederum – nach entsprechender Information – erstaunt, dass „es so teuer auch wieder nicht ist“.
Grundsätzlich gilt: „Je weniger man sich streitet, umso kostengünstiger wird es!“
Am Besten man einigt sich über alle regelungsbedürftigen Punkte, nur die Scheidung an sich und der damit (zwingend) zusammenhängende Versorgungsausgleich wird vom Gericht geregelt. Hierauf bezieht sich das Beispiel unter dem folgenden Punkt „Scheidungskosten“.
Richtig teuer kann es werden, wenn man gerichtlich über das Vermögen (Zugewinn) streitet, über Unterhalt, Sorgerecht und auch noch Umgangsrecht. Je nachdem ist dann nach oben hin kaum noch eine Grenze gesetzt. Da aber einer der Ehepartner für sich allein „mit sich nicht einig sein kann“, kann es sein, dass man in Verfahren gezwungen wird, die man so jedenfalls nicht wollte.
Hinweise zur tatsächlichen Berechnung des Kindesunterhaltes finden Sie auf der Unterseite Kindesunterhalt.
Wenn Sie arm sind (im Sinne des Gesetzes) gibt es die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe für Sie zu beantragen. Wir beraten Sie diesbezüglich (auch ungefragt) und werden die entsprechenden Anträge für Sie beim Gericht stellen. Das Nähere entnehmen Sie bitte der Unterseite Verfahrenskostenhilfe.
Auch ohne dass Sie es so weit kommen lassen sollten, ist es vielleicht interessant zu überprüfen, inwieweit Ihr Verdienst/Einkommen im Falle der Verurteilung vollstreckbar ist. Sehen Sie hierzu bitte unter der Unterseite Pfändung nach.